Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung "Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz":
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- Voraussetzung
Sie haben bereits an einer Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilgenommen und benötigen jetzt die Folgebelehrung gem. § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach zwei Jahren.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Folgebelehrung bei Ihrem Arbeitgeber, ob er sein Einverständnis zur Belehrung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH gibt und klären Sie die Kostenübernahme von 15 Euro.
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- Teilnahme
Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, sich für eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden, die Ihnen die wichtigsten Hygieneregeln für den Umgang mit Lebensmitteln vermittelt. Sie erhalten nach dem Abschluss des Kurses eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Online bedeutet, dass Sie die Belehrung von zu Hause oder von einem anderen Ort aus durchführen können. Sie benötigen lediglich einen PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ähnliches sowie eine stabile Internetverbindung.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Nähere Informationen finden Sie unter "2. Anmeldung".
Zum Ablauf: Sie sehen sich einen circa 20-minütigen Film auf Deutsch an (Fremdsprachen werden als Untertitel eingeblendet) und lesen sich ein Merkblatt (erhältlich in verschiedenen Sprachen) durch. Abschließend absolvieren Sie einen Multiple Choice Test (Zum Ankreuzen), um Ihren Lernerfolg nachzuweisen. Sie können den Test auch wiederholen, wenn nötig.
Die Bescheinigung über den erfolgreich abgeschlossenen Test können Sie direkt im Anschluss herunterladen. In Ausnahmefällen senden wir Ihnen diese auch per E-Mail zu. Da der Versand per E-Mail aber kein sicherer Übermittlungsweg ist, weisen wir auf die damit verbundenen Risiken hin.
Die Schulungstermine werden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr und 15:30 Uhr angeboten.
Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung und steht Ihnen vor, während und nach der Belehrung für technische Fragen zur Verfügung.
- Anmeldung
Mit dem folgenden Verfahren können Sie sich zu der Belehrung anmelden. Bitte wählen Sie aus den verfügbaren Zeiten einen Belehrungstermin aus. Sie buchen den Termin, indem Sie die Kosten von 15 Euro direkt online bezahlen. Die Überweisung in Vorkasse ist ebenfalls möglich. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch bei unserer Hotline 0 2182 - 8507 - 65 und beachten Sie die Verzögerung, denn erst nach Zahlungseingang erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung / Quittung, die zur Vorlage beim Arbeitgeber dient.
Eine genaue Beschreibung der Folgebelehrung finden Sie unter folgendem Link: Ablauf
Bitte lesen Sie sich den Ablauf jetzt oder spätestens vor Ihrem Belehrungstermin aufmerksam durch.
Folgende Leistungen sind in der Online-Belehrung enthalten: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen folgende Verfahren zur Verfügung:
- Giropay (Onlineüberweisung)
- Kreditkarte
- PayPal
- Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline 0 2182 - 8507 - 65 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
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- Bitte lassen Sie die Bescheinigung nach der Belehrung von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben.
- Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
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Sie haben die Auswahl aus folgenden Sprachen:
- Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch (einfache Sprache), Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch*
* = Video nur mit Untertitel
- Der zum Belehrungstermin von uns getätigte Videoanruf zwecks Identifikation erfolgt in deutscher Sprache.
- Sollten bei Ihnen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt!
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